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Revidiertes Umweltschutzgesetz angenommen

In den Schlussabstimmungen im Parlament haben Ende letzter Woche beide Räte dem revidierten Umweltschutzgesetz zugestimmt und alle Differenzen bereinigt. Damit ist der Weg frei für mehr Kreislaufwirtschaft in der Schweiz, wie es die parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» verlangt.

Das neue Gesetz spricht nun explizit von «Schonung der Ressourcen» und vom «Schliessen von Kreisläufen». Abfälle müssen der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden, «wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte.»

Das viel diskutierte staatliche Monopol auf Siedlungsabfälle wurde beibehalten, jedoch kann der Bundesrat Abfälle bezeichnen, die separat gesammelt werden müssen. Darunter könnten beispielsweise Kunststoffverpackungen und Getränkekartons fallen, für welche der Verein RecyPac ein nationales harmonisiertes Sammel- und Verwertungssystem aufbauen will. Auf eine Entpackungspflicht von unverkauften Lebensmitteln wurde verzichtet.

KUNSTSTOFF.swiss begrüsst die Gesetzesrevision und setzt sich für die Kreislaufwirtschaft im Kunststoffsystem ein.

► Die Gesetzesänderungen können Sie hier nachlesen.