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Neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU

Am 30. November 2022 hat die Kommission eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgestellt. KUNSTSTOFF.swiss hat am 1. Dezember 2022 darüber ►berichtet. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie 94/62/EG ablösen. KUNSTSTOFF.swiss hat die Verordnung für Sie zusammengefasst.

Mit der neuen Verordnung möchte die Kommission Verpackungsabfall reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und den Anteil an Rezyklaten in Verpackungen erhöhen. Dazu stellt die Verordnung verschiedene Vorschriften in den Bereichen Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Recyclingquoten, Reuse- und Refill-Quoten und Abfallreduktionsziele auf.

Unter geltendem Recht moniert die Kommission steigende Mengen an Verpackungsabfall mit einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem steigenden Kunststoffanteil, Hürden beim Recycling sowie Downcycling. Letzteres führt gemäss der Kommission dazu, dass dies die Reduktion von Neumaterial für Verpackungen limitiert.

Die verschiedenen Massnahmen sollen auch dem Klimaschutz dienen: 23 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente sollen so im Jahr 2030 eingespart werden.

Kunststoff ist in dieser Verordnung der am Meisten regulierte Werkstoff. So fehlen zum Beispiel Rezyklateinsatzquoten für andere Materialien. Ebenso sind bei Reuse-Quoten die Kartonnagen ausgenommen, anders als Kunststoffverpackungen. Dies führt zu einer Diskriminierung von Kunststoff gegenüber anderen Werkstoffen, obwohl in der EU beispielsweise pro Kopf 71.3 kg Papier- und Kartonabfälle generiert wurden, beim Kunststoff hingegen waren es 33.2 kg.1)

KUNSTSTOFF.swiss hat für Sie die Verordnung ►hier zusammengefasst.

Downloads:

► Verordnung
► Anhang

1)EU Commission, Impact Assessment Report, Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council on packaging and packaging waste, amending Regulation (EU) 2019/1020, and repealing Directive 94/62/EC, Brussels, 30.11.2022.