Color Pattern

Fortschritt bei der Abschöpfung von CO2

Der Bundesrat schafft die Grundlage für den Export von abgeschöpftem CO2 zur Speicherung in Meeresböden. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft dar.

Der Bundesrat schafft die Grundlage für den Export von abgeschöpftem CO2 zur Speicherung in Meeresböden. Dort wird das CO2 zu CaCO3 umgewandelt und gebunden. Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen Bund (UVEK) und den Betreibern von Kehrichtverbrennungsanlagen vom 14/15. März 2023 verpflichten sich die KVA-Betreiber dazu, bis 2030 mindestens eine Anlage zur CO2-Abscheidung in Betrieb zu nehmen. Die Anlage soll eine minimale Nennkapazität von jährlich 100’000 Tonnen CO2 aufweisen.

Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft dar. Es wird immer Fraktionen von Kunststoffen geben, die aufgrund ihrer Kontamination thermisch verwertet werden müssen. Durch die Abschöpfung und Speicherung von CO2 können die Treibhausgasemissionen der thermischen Verwertung vermieden werden, und der Kohlenstoff wird gebunden.

Hier geht es zur Leistungsvereinbarung UVEK-VBSA.

Hier geht es zur Meldung des Bundesrates betreffend CO2 Export.