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Das Europäische Parlament hat über die Verpackungsverordnung abgestimmt

Am 22. November 2023 hat das Europäische Parlament über den Vorschlag der EU Kommission für eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) abgestimmt. Von einer ausgewogenen, packstoffneutralen Regulierung kann leider keine Rede sein.

Vorschlag der Kommission

Am 30. November 2022 hat die Kommission einen Vorschlag zum Ersatz der in Kraft stehenden Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde intensiv im Parlament und im Rat diskutiert.

Abstimmung im Parlament – und wie es weiter geht

Am 22. November 2023 hat dann die Plenarabstimmung im Parlament stattgefunden. Die meisten Änderungen, die vom Leading ENVI Komitee vorgebracht wurden, fanden Zustimmung. Als Nächstes wird am 18. Dezember 2023 der Rat der Europäischen Union (die Minister) seine Position festlegen, anschliessend geht es in die Differenzbereinigung, den Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat. Am 22. April 2024 findet die letzte Sitzung des Europäischen Parlamentes vor den Europawahlen im Juni statt. Bis dahin muss alles klar sein, sollte die Verordnung noch in der laufenden Legislatur in Kraft gesetzt werden.

Viele Diskriminierungen für Kunststoff

Leider enthält die Position des Parlaments nach wie vor viele diskriminierende Vorschriften für Kunststoff, etwa im Bereich des Rezyklateinsatzes, der Reuse-Quoten und neu auch der Abfallreduktions-Ziele. Von einem Level Playing Field für alle Werkstoffe ist diese Position leider weit entfernt.

Für die Umwelt bedeutet dies nichts Gutes. Die diskriminierenden Vorschriften schwächen den Werkstoff Kunststoff in Verpackungen und begünstigen andere Materialien wie Karton, Glas oder Metall. Es gibt zahlreiche Studien die nachweisen, dass in vielen Fällen Kunststoffe der nachhaltigste Werkstoff für Verpackungen ist. Ausserdem wächst auch das Abfallaufkommen, da Kunststoffe das leichteste Material sind und sehr dünnwandig hergestellt werden können.

Dazu kommt, dass Verbundverpackungen schwieriger zu rezyklieren sind, gleichzeitig aber keine Rezyklateinsatzquoten erfüllen müssen. Auch das führt zu einem Wechsel von gut rezyklierbaren, Mono-Kunststoffpackungen zu schlechter rezyklierbaren Verbunden. Das kann nicht im Sinne der Kreislaufwirtschaft sein. Ebenso wenig wie die Ausnahme von Kartonverpackungen von Reuse-Quoten.

Immerhin werden Gefahrgutverpackungen von der Regulierung ausgenommen.

Wo soll das Rezyklat herkommen?

Die deutsche IK Kunststoffverpackungen rechnet vor, dass wir fünf mal mehr Recyclingkapazität in Deutschland brauchen, um die Rezyklateinsatzquoten zu erreichen, die von der PPWR verlangt werden. Dazu stehen weitere EU Verordnungen vor der Inkraftsetzung, welche darüber hinaus noch Rezyklateinsatz verlangen. Schon jetzt scheint klar zu sein, dass bis 2030 die verfügbaren Mengen an Rezyklat in Europa nicht verfügbar sein werden. Was ist die Konsequenz? Die zeigt sich in UK: die Verpackungen kommen nun in grossen Mengen aus China und Indien – mit Nachweisen über den Rezyklateinsatz, deren Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist.

► Hier geht es zur Pressemitteilung des europäischen Verbands EuPC