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Oxo-abbaubare Kunststoffe

Die EU hat mit der Richtlinie 2019/904 eine Verbotsregelung für oxo-abbaubare Kunststoffe erlassen. In der Schweiz wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, ebenfalls eine Verbotsregelung für oxo-abbaubare Kunststoffe zu erlassen.

Mit Annahme der Motion Chevalley 19.4182 vom 26. September 2019 «Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten?» wurde der Bundesrat von den Eidgenössischen Räten beauftragt, gestützt auf das Umweltschutzgesetz oxo-abbaubare Kunststoffe mittels Verordnung so rasch wie möglich zu verbieten. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat eine Verbotsregelung für oxo-abbaubare Kunststoffe im Rahmen der Vernehmlassung des Verordnungspaketes Umwelt Frühling 2022 veröffentlicht. Laut dem Vorschlag des UVEK sollen das Inverkehrbringen und die Verwendung von oxo-abbaubaren Kunststoffen im Anhang 2.9 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) geregelt und ab 1. Oktober 2022 verboten werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 über diese Regelung entscheiden. In der EU gilt das Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen seit dem 3. Juli 2021.

Die ETH Zürich hat im Auftrag des BAFU eine Studie über die Identität von oxo-abbaubaren Kunststoffen und deren Verwendung in der Schweiz durchgeführt. Der Bericht vom März 2020 über die Ergebnisse dieser Studie ist vom BAFU publiziert worden

Bericht der ETHZ über oxo-abbaubare Kunststoffe (nur in Englisch verfügbar)

Der Verband KUNSTSTOFF.swiss hält die Annahme der Motion für sinnvoll, da oxo-abbaubare Kunststoffe eine weitere Quelle von Mikroplastik sind.

 

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU