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PFAS-Restriktionen – Teilnahme an der öffentlichen Konsultation – Was ist zu tun?

Seit dem 22. März haben die von dem ECHA-Beschränkungsdossier zu PFAS betroffenen Hersteller, Verarbeiter und Anwender von Fluorkunststoffen die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anmerkungen in einer weiteren öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einzureichen.

Um die Verwendung von Fluorkunststoffen heute und in Zukunft sicherzustellen und weiter zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich, dass sich wirklich alle Betroffenen an dieser Konsultation beteiligen. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem ► Webinar am 15. Juni.

Nachfolgend finden Sie eine Handreichung unseres Deutschen Partnerverbands pro-K, welche Daten für die Einreichung erforderlich sind und wie diese eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie möglichst viele Informationen geben sollten, die zudem belegbar sein müssen. Reichen Sie diese Information auch an Ihre Kunden und Nutzer weiter und erbeten Sie deren Teilnahme! Nicht eingereichte Daten und Informationen werden als Akzeptanz der Restriktionen gewertet!  Sie werden in der öffentlichen Konsultation der ECHA die Möglichkeit haben, ausführliche Informationen als elektronische Dokumente hochzuladen. Bitte bereiten Sie die dafür in Frage kommenden Daten daher bereits vor der Teilnahme an diesem Online-Verfahren vor, unter Berücksichtigung möglichst vieler der folgenden Aspekte.

► Zur Anleitung von pro-K

► Direkt zur ECHA