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EU-Einstufung und Kennzeichnungspflicht von Titandioxid nichtig

Patrick Semadeni

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in seinem Urteil vom 23. November die EU-Einstufung und Kennzeichnungspflicht von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen für nichtig.

Gemäss Pressemitteilung des EuGH habe die EU-Kommission "einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und hat gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf ".

Das EuGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EuGH-Pressemitteilung zum Urteil vom 23. November 2022

 

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